Dieser Standard wurde vom Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Angelegenheiten mit der Bekanntmachung Nr. . 1515 von 2011 herausgegeben und hat im Standardsystem der Agrarindustrie die Nummer 36. Der Standard wurde in Übereinstimmung mit den Anforderungen für die Qualitätsüberwachung landwirtschaftlicher Betriebsmittel formuliert und die technischen Parameter, die in der ursprünglichen Version von 2007 nicht klar definiert waren, verfeinert, um ein umfassenderes Prüfindikatorensystem zu schaffen.
Anforderungen an technische Indikatoren
Der Standard verwendet freie Aminosäuren als Hauptbestandteil und ist je nach Form in zwei Kategorien unterteilt: fest und flüssig. Produkte vom Typ Mikronährstoff-müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Gehalt an freien Aminosäuren: fest größer oder gleich 10 %, flüssig größer oder gleich 100 g/L
- Gesamtgehalt an Mikronährstoffen: fest größer oder gleich 2,0 %, flüssig größer oder gleich 20 g/L
- Enthalten zwei oder mehr der folgenden Elemente: Kupfer, Zink, Bor, Mangan und Eisen.
Produkte vom Typ Calcium-erfordern die folgenden Standards
- Der Gehalt an freien Aminosäuren ist derselbe wie bei Produkten vom Typ Mikronährstoffe-
- Calciumgehalt: fest größer oder gleich 3,0 %, flüssig größer oder gleich 30 g/L
- Calcium kann in Kombination mit anderen Mikronährstoffen eingesetzt werden.
